Häufige Fragen
Die Steuerbescheinigung 2023 wird über die Partnerbank ausgestellt und enthält Ihre gesammelten Zinserträge und abgeführten Steuern für das Jahr 2023. Sie wird für alle Anleger/innen ausgestellt, die in Deutschland uneingeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind. In dem Dokument wird dem gesetzlich vorgegebenen Muster sowohl inhaltlich als auch im Aufbau Folge geleistet. Abweichungen von dem vorgegebenen Muster sind ausgeschlossen.
Was steht in der Steuerbescheinigung?
Auf der Steuerbescheinigung wird der Gesamtbetrag Ihrer bei der Partnerbank erwirtschafteten Kapitalerträge und ggf. Steuerabzüge ausgewiesen. Auch Zinserträge aus dem Ausland werden berücksichtigt. Entsprechende Beträge finden Sie in den folgenden Gesamtsummen auf Ihrer Steuerbescheinigung:
- Höhe Ihrer Kapitalerträge
- Ggf. abgeführte Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
- Die Höhe des in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrages, sofern ein Freistellungsauftrag vorlag
- Ggf. einbehaltene und in Deutschland nicht anrechenbare Quellensteuern im Ausland. Als besonderen Service weist die Partnerbank diese für Sie nachrichtlich im Anhang der Steuerbescheinigung aus.
Die Steuerbescheinigung wird übergreifend für alle Depots/Konten einer Person bei der Partnerbank ausgestellt. Sofern Sie andere Erträge über die Partnerbank erwirtschaften (z.B. über ein weiteres Konto oder Aktiendepots), werden diese ebenfalls zusammengefasst aufgeführt.
Sind Sie kirchensteuerpflichtig?
Die Bescheinigung der Kapitalertragsteuer für Zwecke der Kirchensteuerveranlagung nach §51 a Abs.2 d Satz 2 EStG ist in der Steuerbescheinigung enthalten. Es wird hierfür keine separate Bescheinigung erstellt.
Ein wichtiger Hinweis: Die Angaben basieren auf dem aktuellen Informationsstand. Sie sind unverbindlich und stellen keine steuerliche Beratung dar. Zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung von Steuerberater/innen oder einer anderen gemäß § 2 StBerG befähigten Person.
Wer, Wie und Wann erhalte ich meine Steuerbescheinigung 2023?
Wer bekommt eine Steuerbescheinigung?
Bei uns sind Sie bestens versorgt. Steuerbescheinigungen werden unaufgefordert für alle aktiven FOKUS-FINANZ Anleger/innen erstellt, eine Beantragung durch Sie entfällt.
Wie erhalte ich meine Steuerbescheinigung 2023?
Sobald diese zur Verfügung steht und Sie Zinserträge im Jahr 2023 hatten, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail. Das Dokument wird nach Erstellung in Ihrem persönlichen FOKUS-FINANZ Anlage-Cockpit im Bereich „Archiv Dokumente“ zum Download bereitgestellt. Hier finden Sie Ihre Bescheinigung am unteren Ende der Seite unter „Persönliche Dokumente“. Der Upload Ihrer Steuerbescheinigung ist als Ausfertigung für das Finanzamt gültig und ersetzt den Versand per Post.
Wann erhalte ich meine Steuerbescheinigung 2023?
FOKUS-FINANZ verfolgt gemeinsam mit den Servicebanken das Ziel, die entsprechenden Dokumente zum Anfang des 2. Quartals 2024 für Sie bereitzustellen. Vorab sind sorgfältige Prüfungen erforderlich, weshalb ein vorzeitiger Abruf der Bescheinigung ausgeschlossen ist.
Gute Nachrichten für Sie: Ab dem 06.04.2024 können Sie jederzeit auf Ihre Steuerbescheinigung in Ihrem persönlichen FOKUS-FINANZ Anlage-Cockpit im Bereich “Archiv Dokumente” zugreifen.
Häufige Fragen:
In der Steuerbescheinigung werden alle Zinserträge und Steuerabzüge gesammelt ausgewiesen. Wie kann ich die Höhe meiner Kapitalerträge und Abzüge im Einzelnen nachvollziehen?
Einzelne Zinsbuchungen und Steuerabzüge können Sie auf FOKUS-FINANZ in Ihrem persönlichen Anlage-Cockpit aufrufen und nachvollziehen. Für aktive Anlagen und (beendete) Flexgeld Anlagen öffnen Sie hierfür bitte den Bereich „Meine Anlagen“. Zu jeder Anlage finden Sie Ihre einzelnen Buchungen nach Klick auf den Button „Umsätze/ Verwalten“. Umsätze Ihrer beendeten Festgeldanlagen können Sie im Bereich „Archiv Dokumente“ einsehen.
In meiner Steuerbescheinigung 2023 erscheinen Kapitalerträge, die höher sind als jene, die ich über FOKUS-FINANZ erwirtschaftet habe. Wieso?
Die Steuerbescheinigung wird übergreifend für alle Depots/Konten einer Person bei der Partnerbank ausgestellt. Sofern Sie andere Erträge über die Partnerbank erwirtschaften (z.B. über ein weiteres Konto oder Aktiendepots), werden diese ebenfalls aufgeführt. Bitte prüfen Sie die Steuerbescheinigung unter Berücksichtigung von eventuellen Anlagen/Investitionen über andere Anbieter oder Sutor eigene Fondsangebote.
Wann werden mir Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer belastet?
Sollten Sie keinen Freistellungsauftrag oder NV-Bescheinigung eingereicht haben, wird der deutsche Steuerabzug automatisch vorgenommen. Dieser erfolgt bei jeder Zinsbuchung einer Anlage über FOKUS-FINANZ.
Wie hoch ist der deutsche Steuerabzug?
Dieser setzt sich aus der Kapitalertragsteuer (25 % des Bruttozinsertrags), dem Solidaritätszuschlag (5,5 % der Kapitalertragsteuer) und ggf. der Kirchensteuer zusammen.
Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach dem Bundesland (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern).
Hierzu ein Hinweis:
Bei kirchensteuerpflichtigen Kunden reduziert sich die Höhe der deutschen Kapitalertragsteuer wie folgt:
Bayern und Baden-Württemberg: 24,51 % des Bruttozinsertrags
Alle anderen Bundesländer: 24,45 % des Bruttozinsertrags
Wen kontaktiere ich bei einer falschen Angabe der Religionsgemeinschaft?
Damit der Steuerabzug automatisiert erfolgen kann, fragt Ihre Partnerbank einmal im Jahr beim Bundeszentralamt für Steuern ab, ob Sie einer Religionsgemeinschaft angehören, die Kirchensteuer erhebt. Je nach Datenbestand wird dann die auf die Abgeltungsteuer entfallende Kirchensteuer einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Die sogenannte Regelabfrage wird einmal jährlich im Herbst durchgeführt.
Bei folgenden Gründen kontaktieren Sie bitte direkt das Bundeszentralamt für Steuern:
• Die angegebene Konfession weicht von Ihrer Religionszugehörigkeit ab
• Es erfolgte keine Berücksichtigung des bereits erfolgten Austritts
Hierzu ein wichtiger Hinweis:
Bei einem Austritt im laufenden Kalenderjahr kann es zu einem Teilabzug der Kirchensteuer kommen.
Sie haben Ihren Freistellungsauftrag oder NV-Bescheinigung im Laufe des Steuerjahres 2023 nachträglich eingereicht oder geändert?
Sofern für Anlagen über FOKUS-FINANZ im Jahr 2024 Steuern einbehalten wurden, war eine nachträgliche Einreichung oder Veränderung des Freistellungsauftrags / der NV-Bescheinigung noch bis zum 15.12.2024 möglich.
Bei rechtzeitiger Einreichung haben Sie kurz nach der erfolgreichen Hinterlegung eine Steuergutschrift der Partnerbank auf Ihr Referenzkonto erhalten. Die erstatteten Beträge werden auch in Ihrer Steuerbescheinigung berücksichtigt.
Ist eine Steuergutschrift erfolgt, bleibt Ihre Umsatzanzeige in Ihrem persönlichen Anlage-Cockpit hiervon jedoch unberührt. Die Anzeige Ihrer detaillierten Einzelbuchungen bleibt mit allen Abzügen erhalten.
Ab dem 16.12.2024 kann kein rückwirkender Freistellungsauftrag / keine rückwirkende NV-Bescheinigung mehr eingereicht werden.
Wieso wird Quellensteuer für meine Zinserträge im Ausland fällig?
Einige Anlageländer aus dem FOKUS-FINANZ Portfolio erheben eine nationale Quellensteuer. Diese wird auf Ihren im entsprechenden Anlageland erwirtschafteten Zinsertrag fällig. Teilweise kann die jeweilige Quellensteuer durch das Vorlegen einer Ansässigkeitsbescheinigung reduziert oder komplett vermieden werden. Einige Quellensteuerarten sind auf die deutsche Steuer anrechenbar. Weitere Erläuterungen finden Sie in unserem Informationsbereich unter dem Punkt Steuern.
Wie kann ich mir ausländische Quellensteuer erstatten lassen?
Formulare zur nachträglichen Quellensteuererstattung für die einzelnen Anlageländer finden Sie zusammen mit allen Informationen, Fristen sowie Ausfüllhilfen in unserem Informationsbereich unter dem Punkt Steuern.
Wen kontaktiere ich bei Rückfragen oder Anforderung einer Ersatzsteuerbescheinigung?
Die Anforderung einer Ersatzsteuerbescheinigung entfällt, da das Dokument nach Erstellung in Ihrem persönlichen FOKUS-FINANZ Anlage-Cockpit im Bereich „Archiv Dokumente“ zum Download bereitgestellt wird. Hier finden Sie Ihre Bescheinigung am unteren Ende der Seite unter „Persönliche Dokumente“. Es erfolgt kein postalischer Versand.
Ein wichtiger Hinweis für Sie: Die Angaben basieren auf dem aktuellen Informationsstand. Sie sind unverbindlich und stellen keine steuerliche Beratung dar. Zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung von Steuerberater/innen oder einer anderen gemäß § 2 StBerG befähigten Person.